Unglück Bockumer Badezentrum aus der PP vom 31.7.2002

  Stadt fordert 873 000 Euro
  Urteil des Landgerichts:


  Baufirma ist Schuld am Deckeneinsturz (RP).

Seit dem verheerenden Deckeneinsturz des Bockumer Badezentrums am 18. August 2000 stellt sich die Frage nach dem Schuldigen. Die vierte Strafkammer des Krefelder Landgerichts entschied gestern, dass die Firma des Bauunternehmers Heinrich Hellweg Schuld an dem Unglück ist und Schadensersatz zahlen muss. Auf Anweisung eines Mitarbeiters der Baufirma soll der Auszubildende Stefan M. beim Lösen der Aufhängungskonstruktion im Badezentrum den so genannten Rabitz-Deckenstreifen durch einen Tritt abgebrochen haben. Daraufhin fiel die Unterdecke in Einzelteilen ins Wasserbecken. 46 Moltke-Schüler wurden leicht verletzt.
Die Stadt Krefeld, die als Kläger auftrat, forderte 873 000 Euro ein.
Über die Höhe des Schadensersatzes wurde aber noch nicht entschieden. Stattdessen fällte die Strafkammer ein Grundsatzurteil, das lediglich bescheinigt, wer das Unglück zu verantworten hat. Um die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes feststellen zu können, müssen weitere Sachverständige eingeschaltet werden.
Die Hellweg KG kann nun innerhalb eines Monats Berufung einlegen. "Auf Grund der bisherigen Stellungnahmen beider Parteien scheint dies realistisch", sagt Werner Schwenzer, Sprecher des Landgerichts. Sollte er Recht behalten, würde am Düsseldorfer Oberlandesgericht weiter verhandelt.

  Von JÖRG ZELLEN

 

Fassadenbaufirma soll Schaden zahlen aus der WZ vom 31.7.2002

Von Mirko Braunheim

Krefeld. Landgericht sprach am Dienstag Grundurteil im Zivilverfahren zum Unglück im Badezentrum.

Das Landgericht Krefeld hat am Dienstag eine Fassadenbaufirma aus dem sauerländischen Sundern zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, weil sie den Einsturz der Unterdecke im Bockumer Badezentrum verursacht haben soll. Die vierte Zivilkammer fällte ein Grundurteil und ließ die genaue Höhe der zu zahlenden Summe noch offen.
Die soll nun ein Sachverständiger ermitteln. Bislang war von über 800 000 Euro die Rede - der Gutachter soll einen auf den Cent genauen Betrag ermitteln. Im Beweissicherungsverfahren, das bis zum Frühjahr vor dem Landgericht geführt wurde, war rein juristisch lediglich festgestellt worden, dass bei dem Unglück ein Schaden entstanden war. Die 800 000 Euro gelten dabei nur als grobe Schätzung.
Für das Gericht steht fest, dass die Arbeiten der Fassadenbaufirma Hellweg am 18. August 2000 den Einsturz der gesamten Unterdecke auslösten. Bei den Restaurierungsarbeiten im Badezentrum war ein Auszubildender des Betriebs unbeaufsichtigt mit dem Abbruch eines alten Jalousienkastens beschäftigt.
Durch einen kräftigen Tritt soll er den so genannten Rabitzkasten gelöst haben, der dann auf die abgehängte Decke fiel. Die stürzte vollständig ein - auf Schüler des Moltke-Gymnasiums, die im erst fünf Tage zuvor für Schul- und Vereinsschwimmen freigegebenen Hallenbad schwammen. 43 Schüler und drei Arbeiter wurden verletzt.
Wie durch ein Wunder gab es keine Toten. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen drei Handwerker laufen noch. Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung von Geldbußen einzustellen, hatten zwei abgelehnt. Durch das gestrige Urteil ist die rechtliche Seite des Bad-Unglücks keineswegs endgültig geklärt. Die von der Stadt beklagte Firma Hellweg kann noch Berufung gegen das Urteil einlegen. "Nach den Vorträgen der beiden Parteien gehe ich davon aus, dass es zur Berufung kommen wird", sagte der Pressedezernent des Landgerichts, Werner Schwenzer. Deshalb sei es möglich, dass sich "das Verfahren weitere ein, zwei Jahre hinzieht", so seine Einschätzung. Ein Berufungsverfahren würde vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf verhandelt. Dass der Anwalt der beklagten Fassadenbaufirma eine Frist hatte verstreichen lassen, bis zu der er seine Stellungnahme einreichen musste (die WZ berichtete), war für das Landgericht nicht von Bedeutung. Am Ausgang des Rechtsstreits hätte nämlich auch eine rechtzeitige Übersendung der Unterlagen nichts geändert, so der Gerichtssprecher.